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Gründlicher Beweiß, daß die divortia oder Ehescheidungen iure naturae verbothen seyn, und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben

    Signatur: VADI 307-028

    Verfasser/Person: Lange, Johann Michael
    Ansetzungstitel: Gründlicher Beweiß, daß die divortia oder Ehescheidungen iure naturae verbothen seyn, und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben
    Titel: J. M. Langii ... Gründlicher Beweiß, daß die divortia oder Ehescheidungen iure naturae verbothen seyn, und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben
    Titelzusatz: fürnehmlich entgegen gesetzet denen Haupt-Hypothesibus einer zu Halle unter dem Praesidio des hochberühmten ICti Halensis tit. Herrn J. H. Böhmeri gehaltenen Inaugural-Dissertation De iure principis evangelici circa divortia, das ist: Vom Recht Evangelischer Fürsten in Ehescheidungs-Sachen
    Druckort: Halle, Saale
    Drucker: Grunert
    Erscheinungsdatum: [ca. 1737]
    Umfang: 19 S.

    Schlagwort: Eherecht / Personenrecht

    Digitalisierte Seiten / Digitized pages:
    https://hdl.handle.net/21.11141/mpirg_sisis_330238


Mediennummer
Info
Signatur
Standort
Status
M000330231
mpilhlt
VADI 307-021
Archivmagazin