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Gründlicher Beweiß, daß die divortia oder Ehescheidungen iure naturae verbothen seyn, und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben
Signatur:
VADI 307-028
Verfasser/Person:Lange, Johann Michael Ansetzungstitel:
Gründlicher Beweiß, daß die divortia oder Ehescheidungen iure naturae verbothen seyn, und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben Titel:
J. M. Langii ... Gründlicher Beweiß, daß die divortia oder Ehescheidungen iure naturae verbothen seyn, und nur erst nach dem Sünden-Fall im kläglichen Statu Legali ihren Platz bekommen haben Titelzusatz:
fürnehmlich entgegen gesetzet denen Haupt-Hypothesibus einer zu Halle unter dem Praesidio des hochberühmten ICti Halensis tit. Herrn J. H. Böhmeri gehaltenen Inaugural-Dissertation De iure principis evangelici circa divortia, das ist: Vom Recht Evangelischer Fürsten in Ehescheidungs-Sachen Druckort:
Halle, Saale Drucker:
Grunert Erscheinungsdatum:
[ca. 1737] Umfang:
19 S.