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Kurtze und deutliche Deduction, daß der Reichs Hof-Rath mit nichten befugt sey, der Chur- und Fürsten, auch anderer Stände des Heiligen Römischen Reichs Räthe, Diener und andere Unterthanen, unter was vor Schein und Vorwandt es auch seyn möge, so wohl in Peinlichen als Bürgerlichen Sachen in Erster Instanz für sich zu citiren

    Signatur: LIMB 165-030

    Verfasser/Person: Thomasius, Christian
    Ansetzungstitel: Kurtze und deutliche Deduction, daß der Reichs Hof-Rath mit nichten befugt sey, der Chur- und Fürsten, auch anderer Stände des Heiligen Römischen Reichs Räthe, Diener und andere Unterthanen, unter was vor Schein und Vorwandt es auch seyn möge, so wohl in Peinlichen als Bürgerlichen Sachen in Erster Instanz für sich zu citiren
    Titel: Christian Thomasens ... kurtze und deutliche Dedvction, daß der Reichs Hof-Rath mit nichten befugt sey, der Chur- und Fürsten, auch anderer Stände des Heiligen Römischen Reichs Räthe, Diener und andere Unterthanen, unter was vor Schein und Vorwandt es auch seyn möge, so wohl in Peinlichen als Bürgerlichen Sachen in Erster Instanz für sich zu citiren
    Titelzusatz: Nebst handgreiflichem und augenscheinlichen Beweiß des von dem Reichs-Fiscal, und etlichen Reichs Hof-Räthen hierwieder im Sept. 1714 begangenen offenbahren Unfugs
    Druckort: [S.l.]
    Erscheinungsdatum: [ca. 1720]
    Umfang: [3] Bl., 86 S.

    Schlagwort: Reichsstaatsrecht

    Digitalisierte Seiten / Digitized pages:
    https://hdl.handle.net/21.11141/mpirg_sisis_411887


Mediennummer
Info
Signatur
Standort
Status
M000411855
mpilhlt
LIMB 165-001
Archivmagazin