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Kurtze und deutliche Deduction, daß der Reichs Hof-Rath mit nichten befugt sey, der Chur- und Fürsten, auch anderer Stände des Heiligen Römischen Reichs Räthe, Diener und andere Unterthanen, unter was vor Schein und Vorwandt es auch seyn möge, so wohl in Peinlichen als Bürgerlichen Sachen in Erster Instanz für sich zu citiren
Signatur:
LIMB 165-030
Verfasser/Person:Thomasius, Christian Ansetzungstitel:
Kurtze und deutliche Deduction, daß der Reichs Hof-Rath mit nichten befugt sey, der Chur- und Fürsten, auch anderer Stände des Heiligen Römischen Reichs Räthe, Diener und andere Unterthanen, unter was vor Schein und Vorwandt es auch seyn möge, so wohl in Peinlichen als Bürgerlichen Sachen in Erster Instanz für sich zu citiren Titel:
Christian Thomasens ... kurtze und deutliche Dedvction, daß der Reichs Hof-Rath mit nichten befugt sey, der Chur- und Fürsten, auch anderer Stände des Heiligen Römischen Reichs Räthe, Diener und andere Unterthanen, unter was vor Schein und Vorwandt es auch seyn möge, so wohl in Peinlichen als Bürgerlichen Sachen in Erster Instanz für sich zu citiren Titelzusatz:
Nebst handgreiflichem und augenscheinlichen Beweiß des von dem Reichs-Fiscal, und etlichen Reichs Hof-Räthen hierwieder im Sept. 1714 begangenen offenbahren Unfugs Druckort:
[S.l.] Erscheinungsdatum:
[ca. 1720] Umfang:
[3] Bl., 86 S.