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Kurzer Begriff des Rechts circa sacra, geistlichen Jurisdiction und Juris patronatus
Signatur:
LIMB 267-002
Titel:
Kurzer Begriff des Rechts circa sacra, geistlichen Jurisdiction und Juris patronatus Titelzusatz:
Nebst Rechtlichen Bedenken über die Fragen: I.) Ob ein Römischcatholischer Fürst, so einem Evangelischen in Principatu mere Evangelico succediret, nach Vorschrift des Instrumenti Pacis Westphalicae, das völlige Exercitium der Römischcatholischen Religion, nebst der Evangelischen, in solchem Fürstenthum einzuführen berechtiget seye? II.) Wenn ein Römischcatholischer Fürst und Herr in einem Evangelischen Lande succediret, oder sonsten der Landesherr eine andere Religion, als seine Unterthanen haben, annimmt, ob solchen Falls ein solcher Fürst und Landesherr zum wenigsten für sich das Exercitium seiner Religion im Lande haben könne, und möge? III.) Ob ein solcher Römischcatholischer Fürst und Herr, welcher einem Evangelischen Fürsten und Landesherrn in Politicis ohndisputirlich succediret, auch vigore Instrumenti Pacis Westphalicae, Jurisdictionem Ecclesiasticam, & Jura Episcopalia, wie der hohe Vorfahrer, oder Antecessor, selbige gehabt und exerciret hat, gleicher Weise in Subditos Augustanos exerciren könne? Oder aber, ob die in dem Weltkündigen Religionsfrieden veordnete, und in dem besagten Instrumento Pacis Westphalicae vom Jahre 1648. bestättigte Suspensio Jurisdictionis Ecclesiasticae Episcoporum Catholicorum in Evangelicos, auch auf die Römischcatholische Wetltliche Fürsten zu extendiren und zu appliciren seye? Druckort:
Frankfurt [u.a.] Erscheinungsdatum:
1775 Umfang:
32 S., [13] Bl., 52 S. Anmerkung:
Enth. außerdem: Rechtliches Bedencken, oder Urtheil und Meynung über drey wichtige, das Teutsche und Kirchen-Recht angehende Fragen / Johann Friedrich Vetter