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Corpus Iuris Cameralis, das ist/ des Kayserlichen Cammer-Gerichts Gesetz-Buch
Signatur:
Dt 9 Ag 454 Q
Beteiligt/Person:Ludolf, Georg Melchior ¬von Ansetzungstitel:
Corpus Iuris Cameralis, das ist/ des Kayserlichen Cammer-Gerichts Gesetz-Buch Titel:
Corpus Juris Cameralis, das ist/ des Kayserlichen Cammer-Gerichts Gesetz-Buch Titelzusatz:
Darinnen alle Cammer-Gerichts-Ordnungen/ samt dem Anno 1613. verfertigten Concept Einer neuen Ordnung/ ; So dann die Visitations-Recesse und Memorialien, nicht weniger die gemeine Bescheide und Raths-Schlüsse/ auch was in denen Reichs-Satzungen und Friedens-Schlüssen von höchst-erwehntem Gericht oder dessen Personen, Sachen, und Process enthalten, nach der Jahr-Zahl wie jedes abgefasset worden/ mit dienlichen Marginalien und Randweisungen derer vor und nach ergangener Verordnungen vermehrt, und mit dienlichen Registern versehen ; Allen, so an bemeldtem Höchsten Gericht zuthun haben/ oder dessen gründlicher Wissenschafft begierig sind, zum besten/ samt einer ausführlichen Vorrede heraus gegeben Verfasserangabe:
[Georg Melchior von Ludolff] Verlagsort:
Franckfurt am Mayn Verlag:
von Sand Ort normiert:
Frankfurt, Main Erscheinungsdatum:
1724 Umfang:
[11] Bl., 764 S., [26] Bl., S. 765 - 1014, [32] Bl., 20 S., [110] Bl., [3] Bl., 427 S., [2] Bl., 28 S., [1] Bl. Anmerkung:
Vorlageform des Erscheinungsvermerks: Franckfurt am Mayn/ Verlegts Johann Maximilian von Sand. Anno MDCCXXIV Anmerkung:
Elektronische Reproduktion: Frankfurt am Main : Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte, [2010]. - 1 Online-Ressource. - [Digitale Sammlung "Virtueller Raum Reichsrecht (ViRR)"] Beigefügt (Titel) :
So dann allen des Heil. Röm. Reichs Churfürsten/ Fürsten/ und Ständen ertheilten Kayserl. Privilegien de non appellando in ihrem völligen Enthalt/ auch zum Gebrauch behöriger Anweisung/